Erbrecht - vorherige Planung, nachfolgende Vertretung
Wir beraten und vertreten Sie mit ausgewiesenen Fachspezialisten, u.a. Fachanwälten SAV Erbrecht, im Zusammenhang mit allen erbrechtlichen Themen und Fragestellungen, sei es, dass Sie als Erbe in einen Nachlass eingebunden sind oder sei es, dass sie als künftiger Erblasser einen solchen massgeschneidert, weitsichtig und adäquat planen möchten.
U.a. empfangen Sie professionelle Unterstützung bei:
- Wahrung und Beurteilung der Verfügungsfähigkeit und -freiheit, insbesondere der Pflichtteilsrechte
- Auskünfte zu Verfügungsarten und –formen
- Ausübung von Willensvollstreckungen
- Gestaltung und Beurteilung von Testamenten und Erbverträgen
- Anfechtung von Testamenten und Erbverträgen
- Durchsetzung irgendwelcher Erbansprüche
- Verhandlungen innerhalb von Erbengemeinschaft zur optimalen Realisierung von Erbansprüchen
- Erstellung erbrechtlicher Klagen
- Begleitung und Vertretung bei Erbgang und Erbschaftserwerb
- Vornahme von Erbteilungen
- Umsetzung von Ausgleichungen (Beachtung lebzeitiger Zuwendungen, Schenkungen, Erbvorbezüge etc. zur Wahrung der Gleichbehandlung) und Herabsetzungen (Wahrung der Pflichtteilsrechte)
- Betreuung in allen erbschaftssteuerrechtlichen Themen
- Erarbeitung und Umsetzung von umfassenden Betriebsübernahmen und komplexen Unternehmensnachfolgen
- Begleitung bei lebzeitigen Übertragungen von Immobilien und deren Berücksichtigung im Nachlass oder Übertragung von Immobilien aufgrund von Testamenten oder Erbverträgen
Erstellen von Expertisen und Second Opinion zu sämtlichen erbrechtlichen Fragenstellungen