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Wir haben bislang folgende juristische Publikationen verfasst:

  • Michael Sigerist/Josef Studer: Übungsbuch Sachenrecht, Orell Füssli Verlag
  • Michael Sigerist/Josef Studer: Repetitorium Arbeitsrecht, Orell Füssli Verlag
  • Michael Sigerist/Josef Studer: Übungsbuch Arbeitsrecht, Orell Füssli Verlag

Weiter haben wir folgende Kurzartikel verfasst:


Repetitorium Arbeitsrecht: Das Buch des Monats

Arbeitsrecht im stetigen Wandel (Orell Füssli Verlag)

Interview mit lic. iur. Josef Studer und RA Michael Sigerist

Weiter haben wir folgende Kurzartikel verfasst:

  • Kitchen

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  • Wohnrecht oder Nutzniessung - welches ist die bessere Variante?

    Eltern sehen sich aufgrund unterschiedlicher Überlegungen oftmals veranlasst, ihr Grundeigentum zu Lebzeiten auf ihre Kinder zu übertragen, sich gleichzeitig aber den Verbleib im abgetretenen Grundeigentum vorzubehalten. Dabei stellt sich in der Praxis regelmässig die Frage, ob die Eltern das Grundeigentum besser aufgrund eines Wohnrechts oder aber einer Nutzniessung nutzen sollen.

  • Das Unternehmen im Eigengut eines Ehegatten - wer profitiert vom Mehrwert?

    Erfährt das zum Eigengut des einen Ehegatten gehörende Unternehmen während der Dauer der Ehe einen Mehrwert, stellt sich bei deren Auflösung in der Praxis die Frage, ob nur der Unternehmergatte oder auch der andere Ehepartner an einem solchen Unternehmensmehrwert partizipiert. Massgebend sind die Grundsätze zu den konjunkturellen und industriellen Mehrwerten.

  • Panta Rhei - oder das Erbrecht verändert sich

    Die auf den griechischen Philosophen Heraklit zurückzuführende Formel „panta rhei“ oder „alles fliesst“ hat nicht nur für die heraklitische Lehre, sondern auch für das Schweizerische Erbrecht ihre Richtigkeit. Dieses steht vor einer bedeutenden Revision, welche die grundlegenden Veränderungen der familiären, partnerschaftlichen und gesellschaftlichen Strukturen der letzten hundert Jahre auch in den gesetzlichen Bestimmungen abbilden möchte.

  • Schenkung unter Ehegatten - nicht immer ein Geschenk

    Eine Schenkung unter Ehegatten kann für den Beschenkten beim Ableben des Schenkers nachteilige Konsequenzen haben. Der Be- schenkte hat als Folge der Schenkung allenfalls weniger, als er ohne diese hätte. Die Ausrichtung einer unentgeltlichen lebzeitigen Zuwendung ist daher gut zu bedenken. Das gilt insbesondere beim Vorhandensein von Pflichtteilserben.

  • Bath

    Maecenas nec odio et ante tincidunt tempus. Donec vitae sapien ut libero venenatis faucibus. Nullam quis ante. Etiam sit amet orci eget eros faucibus tincidunt.