«Wir erstellen zu ausgewählten rechtlichen Themen periodisch Kurzartikel, welche Ihnen nachfolgend zur Verfügung stehen.»

Publikationen

Im Orell Füssli Verlag sind folgende juristische Publikationen erschienen:

  • Michael Sigerist/Josef Studer: Repetitorium Sachenrecht
  • Michael Sigerist/Josef Studer: Übungsbuch Sachenrecht
  • Michael Sigerist/Josef Studer: Repetitorium Arbeitsrecht
  • Michael Sigerist/Josef Studer: Übungsbuch Arbeitsrecht


Repetitorium Arbeitsrecht: Das Buch des Monats

Arbeitsrecht im stetigen Wandel (Orell Füssli Verlag)

Interview mit lic. iur. Josef Studer und RA Michael Sigerist


Weiter haben wir folgende Kurzartikel verfasst:

  • Ausschlagung der Erbschaft - raffinierter Schachzug oder Eigentor?

    Das Kind, das von einem Elternteil eine grössere unentgeltliche Zuwendung erhalten hat, könnte bei dessen Ableben geneigt sein, die Erbschaft auszuschlagen, um dadurch diesen Vermögensempfang gegenüber seinen Geschwistern nicht ausgleichen zu müssen. Ob das ein raffinierter Schachzug ist oder ob sich diese Idee eher als Eigentor entpuppt, hängt von verschiedenen Faktoren ab.

  • Wohnrecht oder Nutzniessung - welches ist die bessere Variante?

    Eltern sehen sich aufgrund unterschiedlicher Überlegungen oftmals veranlasst, ihr Grundeigentum zu Lebzeiten auf ihre Kinder zu übertragen, sich gleichzeitig aber den Verbleib im abgetretenen Grundeigentum vorzubehalten. Dabei stellt sich in der Praxis regelmässig die Frage, ob die Eltern das Grundeigentum besser aufgrund eines Wohnrechts oder aber einer Nutzniessung nutzen sollen.

  • Das Unternehmen im Eigengut eines Ehegatten - wer profitiert vom Mehrwert?

    Erfährt das zum Eigengut des einen Ehegatten gehörende Unternehmen während der Dauer der Ehe einen Mehrwert, stellt sich bei deren Auflösung in der Praxis die Frage, ob nur der Unternehmergatte oder auch der andere Ehepartner an einem solchen Unternehmensmehrwert partizipiert. Massgebend sind die Grundsätze zu den konjunkturellen und industriellen Mehrwerten.

  • Panta Rhei - oder das Erbrecht verändert sich

    Die auf den griechischen Philosophen Heraklit zurückzuführende Formel „panta rhei“ oder „alles fliesst“ hat nicht nur für die heraklitische Lehre, sondern auch für das Schweizerische Erbrecht ihre Richtigkeit. Dieses steht vor einer bedeutenden Revision, welche die grundlegenden Veränderungen der familiären, partnerschaftlichen und gesellschaftlichen Strukturen der letzten hundert Jahre auch in den gesetzlichen Bestimmungen abbilden möchte.

  • Schenkung unter Ehegatten - nicht immer ein Geschenk

    Eine Schenkung unter Ehegatten kann für den Beschenkten beim Ableben des Schenkers nachteilige Konsequenzen haben. Der Be- schenkte hat als Folge der Schenkung allenfalls weniger, als er ohne diese hätte. Die Ausrichtung einer unentgeltlichen lebzeitigen Zuwendung ist daher gut zu bedenken. Das gilt insbesondere beim Vorhandensein von Pflichtteilserben.

  • Neuerungen im Familienrecht

    Auf den 1. Januar 2017 sind in zwei Gebieten des Familienrechts bedeutsame Gesetzesänderungen in Kraft getreten: Die einen betreffen die Verteilung der Guthaben aus der beruflichen Vorsorge (Pensionskasse) bei Scheidung, die anderen den Kindesunterhalt.